Bürgerbeteiligung beim „Lärmaktionsplan 4. Stufe“ nutzen

Im April befassen sich Bauausschuss und Gemeinderat mit dem Entwurf für den „Lärmaktionsplan 4. Stufe“. Die Lärmaktionsplanung geht auf einen Beschluss des Europäischen Parlaments von 2002 zurück, der in deutsches Recht umgesetzt wurde. Lärmaktionspläne werden erstellt „… mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern.“ Die Kommunen sollen ermächtigt werden, über die Erfassung der örtlichen Lärmbelastung die daraus folgenden Konflikte und das Ausmaß der gesundheitlichen Belastung der Bürger zu erkennen und nach ausreichender Abwägung Maßnahmen zur Lärmreduzierung im Gemeinderat zu beschließen und durchzusetzen. Das Land unterstützt Kommunen durch den neuen Kooperationserlass vom 8. Februar 2023, durch den der
Zustimmungsvorbehalt des Regierungspräsidiums als höherer Straßenverkehrsbehörde entfällt. Dadurch können straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmminderung – wie Geschwindigkeitsreduzierung auf den Landes- und Bundesstraßen in Biberach – jetzt einfacher durchgesetzt werden. Bürgerbeteiligung ist vorgeschrieben. Alle Anregungen werden gesammelt und von der Verwaltung geprüft. Nach Abwägung wird entschieden, ob und wie sie in den Lärmaktionsplan einfließen. Zuletzt entscheidet der Gemeinderat. Wir ermutigen vom Lärm Betroffene Stellungnahmen abzugeben.

Bierach Kommunal 13/2024 – Rudolf Brüggemann